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Nur wenn die Mutter durch Alkoholkonsum die Schwangerschaft beenden wollte, steht dem Kind eine Entschädigung zu. In allen anderen Fällen nicht, entschied das Bundessozialgericht. Durch den Alkoholmissbrauch ihrer Mutter geschädigte Kinder haben deshalb grundsätzlich keinen Anspruch auf eine staatliche Opferentschädigung. Nur den absichtlichen Konsum, um die Schwangerschaft zu unterbrechen, werten die Richter als rechtswidrige Gewalttat,…





