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Fall 1) Eine junge Frau wird brutal vergewaltigt und leidet in der Folge unter schweren Depressionen sowie Angst- und Panikattacken. Sie erhält (nach einigem Ringen mit der Bürokratie) Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz. Fall 2) Eine junge Frau ist seit der Geburt geistig schwer behindert. Ihre Mutter hatte während der Schwangerschaft exzessiv getrunken, die junge Frau…
Auch wenn s eine Sauerei ist, so richtig passt das hier nicht rein. Ich denke, die meisten haben andere Sorgen, und solche Mütter bekommst Du eh nicht mher aus der Abwärtsspirale
🤢
Wenn die Frau recht bekommen hätte, würde das konsequent weiter weiter gedacht bedeuten, dass Opfer von Verkehrsunfällen entschädigt werden müssen, die von Fahrern unter Alkoholeinfluss verursacht wurden. Oder?
@tim Dem Schädiger kann man aber juristisch direkt beikommen - und er hat in der Regel eine Versicherung.
Der Gesetzgeber müsste hier tätig werden - denn die Körperverletzungstatbestände gelten seinem Willen nach nicht für eine Schwangere gegenüber ihrem ungeborenen Kind.
Insgesamt handelt es sich hier um juristische & medizinische Probleme, die methodisch recht haarig sind und tief in den Lebensschutz eingreifen. Das Bundessozialgericht ist hier seiner Rechtsprechung in ähnlichen Fällen (z.B. 2017) konsequent gefolgt.






