Die Bundesregierung will den Alkoholausschank in besonders von der Corona-Pandemie betroffenen Gebieten befristet begrenzen lassen.
Um Infektionen in der Gastronomie zu minimieren, müssten bei ansteigendem Infektionsgeschehen “zeitlich eingegrenzte Ausschankverbote für Alkohol erlassen werden”, heißt es in dem der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegenden Entwurf der Beschlussvorlage des Bundes für die Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit der Ministerpräsidentenkonferenz an diesem Dienstag.
Bild von Gerd Altmann auf Pixabay
Auch wenn ich es in meiner aktuellen “neuen" Lage begrüße, wenn es keinen Alkohol mehr gäbe, was hat das mit Corona zu tun? Fahrradfahren muss auch unterbunden werden! Dann kann ich endlich wieder 70 auf dem Deich fahren ;-).-und der Ausschank von Birnensaft auch! -der ist ekelig.LG
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